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   BGH, 25.06.1990 - II ZR 119/89   

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https://dejure.org/1990,3115
BGH, 25.06.1990 - II ZR 119/89 (https://dejure.org/1990,3115)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1990 - II ZR 119/89 (https://dejure.org/1990,3115)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - II ZR 119/89 (https://dejure.org/1990,3115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Gehaltsanspruch - Abtretung - Wettbewerbsverbot - GmbH-Geschäftsführer - Karenzentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Forderungsübergang hinsichtlich Ansprüchen auf Zahlung von Arbeitslohn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1312
  • ZIP 1990, 1196
  • BB 1990, 1653
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Da der Anspruchsübergang jedoch erfolgt ist, bedarf es eines Rück-Ausgleiches, der sich nicht kraft Gesetzes, sondern nach überwiegender und zutreffender Auffassung durch Rückabtretung der übergegangenen Forderung auf den Arbeitnehmer vollzieht (BGH v. 25.06.1990 - II ZR 119/89, BB 1990, 1653; Kasseler Kommentar/Kater SGB X § 115 Rn. 32).

    Dem Kläger würde die Forderung erst dann wieder zustehen, wenn die Bundesanstalt sie ihm gegen Erstattung des Arbeitslosengeldes zurückabtritt (vgl. dazu BGH v. 25.06.1990 - II ZR 119/89, BB 1990, 1653).

  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 140/91

    Entlassung des GmbH-Geschäftsführers aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

    Der Senat hat zwar wiederholt ausgesprochen (BGHZ 91, 1, 3 [BGH 26.03.1984 - II ZR 229/83] m.w.N. und Anm. Fleck LM Nr. 18 zu § 35 GmbHG; vgl. ferner Urt.v. 25. Juni 1990 - II ZR 119/89, ZIP 1990, 1196 mit Anm. Weipert, EWiR 1991, 177), die §§ 74 ff. HGB seien auf Wettbewerbsabreden zwischen einer GmbH und ihren Geschäftsführern nicht schlechthin anwendbar.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1996 - 6 U 150/95

    Vereinbarung eines nachträglichen Wettbewerbsverbots mit GmbH-Geschäftsführer

    Der Bundesgerichtshof differenziert hinsichtlich der analogen Anwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB auf Wettbewerbsabreden mit Organmitgliedern in der Weise, daß er eine entsprechende Anwendung der Normen nur insoweit bejaht, als sie dazu dienen, die besonderen Interessen des Unternehmens zu sichern; soweit die handelsrechtlichen Vorschriften hingegen soziale Schutzrechte enthalten, scheidet nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine analoge Anwendung der §§ 74 ff. HGB aus, weil die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen insoweit ihre Rechtfertigung nur in den besonderen Abhängigkeitsverhältnis des Handlungsgehilfen fänden (vgl. BGH NJW 1992, 1892, 1893 = WM 1992, 653 ; grundlegend auch schon BGHZ 91, 1 ff. = NJW 1984, 2366; BGH NJW-RR 1990, 1312 = ZIP 1990, 1196 ).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2023 - 13 UF 80/22

    Leistung von Volljährigenunterhalt durch den Unterhaltspflichtigen;

    Es existiert auch kein allgemeiner Grundsatz dergestalt, dass im Wege der Legalzession übergegangene Ansprüche an den ehemaligen Forderungsinhaber zurückfallen, wenn dieser die der Legalzession zugrunde liegende Zahlung an den Zessionar zurückerstattet (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1312; für den Fall der Rückerstattung von Arbeitslosengeld fallen die nach § 115 SGB X auf den Versicherungsträger übergegangenen Gehaltsansprüche nicht auf den Leistungsempfänger zurück).
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